Regalprüfung
Wie Sie in den Medien nachlesen konnten, starben 2008 in Halle bei dem Zusammenbruch einer Hochregalanlage für Papier zwei Menschen.
Daraufhin wurde mit dem neuen europäischen Entwurf der prEN 15635 Stand 2008 verbesserte Vorgaben erzielt.
Die gesetzliche Grundlage für regelmäßige Regalprüfungen gibt die Betriebssicherheitsverordnung § 3+10 vor, in der jeder Arbeitgeber/ Betreiber die Sicherheit der vorhandenen Arbeitsmittel (wozu auch Regaleinrichtungen zählen) sicherzustellen hat!
Hier finden Sie einige Beispiele für Unfälle in Lagern - bitte klicken:
Video: regalreihe bricht nach fahrfehler zusammen
Pressebericht: Papierlager eingestürzt mit Personenschaden
Fotos: und auch Fachbodenregale können einstürzen
Video: Getränkelager bricht zusammen
Video: Palettenregalanlage stürzt komplett ein
Was muß geprüft werden? Alle Lagereinrichtungen:
Ortsfeste und verfahrbare Regale und Schränke wie z.B.: Fachbodenregale, Palettenregale, Kragarmregale, Durchlaufregale, Einfahrregale und mehrgeschossige Regaleinrichtungen.
Die Prüfung muß wann stattfinden:
- in einem Zyklus von höchstens 12 Monaten
- vor der ersten Inbetriebnahme
- bei jeglichen Änderungen am Regal, auch bei Änderungen an den Traversen
Wir bieten Ihnen diese Regalprüfung nach der Betriebssicherheitsverordnung und der derzeit gültigen DIN EN 15635 (Ausgabe 2007) an.
Fragen Sie uns - wir erstellen ein unverbindliches Angebot oder beraten Sie zu dieser Thematik gern.